Sie möchten Ihr Fahrzeug verkaufen und fragen sich, ob Sie es angemeldet übergeben können. In diesem Beitrag klären wir diese Frage und geben Ihnen hilfreiche Tipps für den Verkaufsprozess.
Beim Verkauf eines angemeldeten Fahrzeugs übergeht die Versicherung auf den Käufer. Sollte dieser einen Unfall verursachen, bleibt der eigene Schadenfreiheitsrabatt unberührt. Allerdings ist der Verkäufer verpflichtet, die Versicherung und die Zulassungsstelle über den Verkauf zu informieren, da er sonst weiterhin für Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuer aufkommen muss.
Es ist grundsätzlich empfehlenswert, das Auto abgemeldet zu übergeben. Seit 2015 ist auch eine Online-Abmeldung möglich, allerdings sind dafür bestimmte Voraussetzungen erforderlich.
Um nicht auf den Kosten für Versicherung und Steuer sitzenzubleiben, kann eine Kautionsvereinbarung getroffen werden. Darin wird festgelegt, dass das Fahrzeug bis zu einem bestimmten Tag vom Käufer abgemeldet werden soll. Für jeden weiteren Tag behält der Verkäufer einen Teil der Kaution ein. Dieser Betrag setzt sich aus dem täglichen Versicherungsbeitrag und der Kfz-Steuer zusammen.